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Re: Tasso News

Verfasst: 27.09.2011 08:50
von Pfötchen
Presse-Mitteilung
TASSO e.V. informiert: Bremsen für Tiere: Das sollten Sie wissen

(profact) – „Ich bremse auch für Tiere!“ Zehntausende Autofahrer bekunden mit diesem Aufkleber ihre Tierliebe auch im Straßenverkehr. So verständlich und nachvollziehbar diese Rücksichtnahme auch sein mag; rein rechtlich gesehen bewegen sie sich damit in einer Grauzone. „Es gibt noch kein allgemein verbindliches Urteil, ob, wann und wo für Tiere gebremst werden darf beziehungsweise muss“, erklärt Ann-Kathrin Fries, auf Tierrecht spezialisierte Anwältin aus Wesseling bei Bonn. „Letztlich entscheidet immer der Richter des zuständigen Gerichts.“

Zumindest für Vollbremsungen innerhalb geschlossener Ortschaften mit ländlicher Umgebung existiert laut Fries ein Urteil auf Landgerichtsebene. Das LG Paderborn entschied zugunsten eines Autofahrers, der für eine plötzlich über die Straße laufende Katze so stark bremste, dass eine hinter ihm fahrende Frau auffuhr. Deren Versicherung verweigerte die Kostenübernahme für den Schaden am Vordermann. Begründung: Die Vollbremsung für ein Kleintier stelle eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung dar. Das sahen die Richter des Landgerichts anders. Innerhalb ländlicher Ortschaften müsse jederzeit mit Tieren auf dem Verkehrsweg gerechnet werden, so das Urteil (LG Paderborn 5S 181/00). Sie verurteilten die Haftpflichtversicherung der Frau zur Regulierung des Schadens von rund 5000 Euro. Gerade in ländlich strukturierten Orten habe man ständig mit Haustieren auf der Straße zu rechnen, so das Gericht. Auf freier Strecke allerdings sähe die Lage ganz anders aus. Hier müsse der Autofahrer grundsätzlich zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abwägen.

„Das Urteil des Landgerichts Paderborn ist aus Sicht des Tierschutzes natürlich sehr zu begrüßen“, sagt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Dennoch würde ich mir auch in Fällen, in denen außerhalb geschlossener Ortschaften zugunsten eines Tieres gebremst wird, ein Grundsatzurteil wünschen.“

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Re: Tasso News

Verfasst: 27.09.2011 08:55
von Niphredil
Oh das klingt doch richtig gut. :) Ein Punkt für den Tierschutz. :k: Ich habe übrigens in meiner Fahrschule auch gelernt: "Alles was kleiner ist als ein mittelgroßer Hund --> drüber fahren, da sonst der Verkehr gefährdet wird"

Re: Tasso News

Verfasst: 27.09.2011 09:28
von Pfötchen
.... ich weiß schon warum ich keine Fahrschule mache ::..::

Re: Tasso News

Verfasst: 27.09.2011 10:30
von Susi1969
Ja so ist es leider.
Ich bin mir aber sicher das ich trotzdem bremsen würde !
Ich könnte das nicht einfach weiterfahren ........

Re: Tasso News

Verfasst: 27.09.2011 13:47
von Peter
Hier müsse der Autofahrer grundsätzlich zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abwägen.
Das dauert mir zu lange, wenn der Hintermann auffährt, war er entweder zu schnell oder/und hat zuwenig Sicherheitsabstand gehalten.

Re: Tasso News

Verfasst: 08.11.2011 17:22
von Pfötchen
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Katzenklappe kann den Versicherungsschutz kosten

Auch wenn sie einen Segen für Mensch und Katze bedeuten, kann der Einbau einer Katzenklappe aus rechtlicher Sicht jedoch problematisch sein. So kann der unberechtigte Einbau einer Katzenklappe in die Wohnungstür einer Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Aber nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Versicherungsrecht kommt es wegen Katzenklappen zu Streitigkeiten, die gerichtlich geklärt werden müssen.

Mit einem solchen Fall hatte sich z. B. das Amtsgericht Dortmund im Jahre 2008 zu beschäftigen (Urteil vom 31.03.2008, Az. 433 C 10580/07). Nach einem Einbruch in seine Untergeschosswohnung meldete der Bewohner seiner Hausratversicherung den Vorfall und verlangte, den entstandenen Schaden in Höhe von rund 1.500 € ersetzt zu bekommen. Aufgrund der Schilderung des Vorfalles lehnte die Versicherung die Regulierung des Schadens jedoch ab und verwies auf ihren Haftungsausschluss.

Passiert war Folgendes: Das betreffende Küchenfenster der Untergeschosswohnung befand sich in einer Höhe von 80 cm über dem Boden, wobei der untere Teil des Fensters feststehend und nur der obere Teil zu öffnen war. Im unteren Teil hatte der Mieter eine Katzenklappe eingebaut. Das Fenster konnte mittels eines arretierbaren Griffs gesichert werden. Dies hatte der Mieter jedoch an jenem Tage vergessen, bevor er seine Wohnung für über 11 Stunden verließ. Durch die Katzenklappe konnten Einbrecher den nicht gesicherten Griff erreichen, das Fenster öffnen und in die Wohnung einsteigen. Nach Ansicht der Versicherung habe hier grob fahrlässiges Handeln vorgelegen für das kein Versicherungsschutz bestehe...

Lesen Sie hier weiter:

http://www.tasso.net/Service/Tier-und-R ... zenklappen
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Re: Tasso News

Verfasst: 08.11.2011 20:19
von JAEMART
ja, und ich weiß, warum ich keine Katzenklappe hab ..u.a.....auch wegen den unliebsamen Beutetieren,d ie dann sicher hier im Haus herumkrabbeln, -kriechen und -flattern würden

Re: Tasso News

Verfasst: 23.11.2011 00:39
von Pfötchen
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Todesfalle Kippfenster
So schützen Sie Ihre Katze

Immer wieder gibt es Katzen, die in einem gekippten Fenster hängenbleiben und sich nicht aus eigener Kraft befreien können. Und immer wieder scheint dieses wichtige Thema bei manchen Katzenbesitzern in Vergessenheit zu geraten. Zwischenfälle mit in Kippfenstern eingeklemmten Katzen kommen inzwischen leider so häufig vor, dass man dafür bereits einen Namen hat: das Kippfenster-Syndrom.

Die von ihren Instinkten gesteuerte Katze wird ein gekipptes Fenster nicht als Hindernis sehen, wenn der Reiz, nach draußen zu gelangen, nur groß genug ist. Wenn sie dann hängen bleibt, bewirken die verzweifelten Befreiungsversuche nur, dass die Situation für das arme Tier immer schlimmer wird. Zu der Panik, die die Katze erlebt, kommen Quetschungen der inneren Organe, im schlimmsten Fall Rückenmarksverletzungen mit irreversiblen Lähmungen der Beine und ein lebensbedrohlicher Schock. Sollte die Katze sogar mit dem Kopf hängen bleiben, droht die Strangulation. Viele Katzen machen sich in einer Notsituation auch nicht bemerkbar, so dass sie oft stundenlang nicht entdeckt werden, während sie qualvolle Schmerzen erleiden oder mit dem Tod ringen.
Daher der dringende Rat an alle Katzenfreunde: Fenster schließen, wenn man die Katze allein zu Hause lässt. Freigänger sollten nur durch eine Katzenklappe ins Freie gelangen können. Manchem hilft ein kleines Hinweisschild als Erinnerung an der Wohnungstür, die Fenster zu schließen. Ist es doch einmal passiert, befreien Sie Ihre Katze ganz vorsichtig aus dem Fenster. Schmerzbedingt könnte sie sich durch Beißen und Kratzen wehren wollen. Bringen Sie das verletzte Tier unbedingt sofort zum Tierarzt und nehmen Sie die Situation nicht auf die leichte Schulter. Auch wenn Sie keine äußeren Verletzungen sehen, heißt das nicht, dass die Katze nicht behandlungsbedürftig ist. Allein der Schock könnte ein Organversagen auslösen. Lassen Sie die Katze wenn möglich in der vorgefundenen Körperposition und bewegen Sie sie so wenig wie möglich. Decken zur Stabilisierung des Körpers auf dem Weg zum Tierarzt können einer Verschlechterung von Brüchen vorbeugen.

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Re: Tasso News

Verfasst: 23.11.2011 06:59
von JAEMART
ach ja ... immer wieder...und immer wieder passierts...

Re: Tasso News

Verfasst: 23.11.2011 07:42
von Kissa
ich finde die vorstellung so gruselig....

daher hat marko ja unsere tollen fenster-holzrahmen gebastelt damit das nicht passiert :k:

allerdings hat sich die erste katze meiner cousine auch stranguliert.... sie war noch ne ganz junge, am kratzbaum ist sie irgendwo hängen geblieben, war ganz furchtbar... ::we::

Re: Tasso News

Verfasst: 23.11.2011 08:17
von JAEMART
naja, ich bin ja auch ein Halsbandhasser, ich hab ja Whissie ma aus der Hecke geholt, der hatte sich auch halb aufgehängt, wäre ich nicht draußen gewesen, dann wäre auch schlimmeres passiert

Re: Tasso News

Verfasst: 23.11.2011 09:23
von Pfötchen
Leider sehen viele Leute das Problem nicht.
"Meine Katze geht da nicht ran" ::b::

Bei jeder Vorkontrolle, jedem Gespräch weisen wir drauf hin. In unserer Selbstauskunft ist die Frage nach Kippfenstern und deren Sicherung enthalten. Viele Leute können gar nicht vertsehen, warum wir darum so ein "Theater" machen....... und manche müssen erfahren, wie recht wir hatten. Leider isses dann für die Katze meist zu spät..... ::we::

Re: Tasso News

Verfasst: 23.11.2011 17:51
von Constanze
Wir hatten das Thema gerade heute umwinde Wahlpflichtveranstaltung. ::we::

Re: Tasso News

Verfasst: 13.02.2012 17:43
von Pfötchen
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Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.

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Das nen ich mal typisch deutsche Bürokratie ::..::

Re: Tasso News

Verfasst: 13.02.2012 17:54
von JAEMART
oh mein Gott ....hoch leben die deutschen Beamten.